Unternehmen, die externe Mitarbeitende über Zeitarbeitsfirmen einsetzen, tragen ein oft übersehenes Risiko: die sogenannte Subsidiärhaftung. Kommt ein Personaldienstleister seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften nicht nach, kann das Einsatzunternehmen zur Kasse gebeten werden. Ohne eigenes Verschulden und unter Umständen mit erheblichen finanziellen Schäden. In einer sich ständig verändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Umgebung ist es daher wichtiger denn je, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein modernes, automatisiertes Compliance-Management kann hier den entscheidenden Unterschied machen.
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Subsidiärhaftung: Das versteckte Risiko der Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern
Die Subsidiärhaftung ist gesetzlich klar geregelt und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet: Wenn ein Personaldienstleister etwa Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die Berufsgenossenschaft nicht bzw. nicht vollständig abführt, haften die Unternehmen, die dessen Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Auch wenn in der Praxis über viele Jahre hinweg keine Haftungsfälle aufgetreten sein mögen – das Risiko bleibt real. Monatlich werden in Deutschland neue Fälle bekannt, in denen Unternehmen plötzlich mit erheblichen Forderungen konfrontiert werden. Beträge von mehreren Tausend bis zu sechsstelligen Summen sind keine Seltenheit.Warum klassische Nachweise wie Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht ausreichen
Viele Unternehmen versuchen, sich durch die regelmäßige bzw. stichprobenartige Anforderung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen ihrer Personaldienstleister abzusichern. Doch diese Methode bietet nur eine trügerische Sicherheit:-
- Keine rechtliche Entlastung: Unbedenklichkeitsbescheinigungen bieten keine rechtliche Absicherung und stellen lediglich eine Momentaufnahme dar.
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- Gefälschte Dokumente: Ihre Echtheit ist schwer zu prüfen, Fälschungen kommen in der Praxis immer wieder vor.
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- Zeitliche Lücken: Stichprobenhafte Prüfungen decken nur einzelne Zeitpunkte ab und übersehen Entwicklungen zwischen den Kontrollen.
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- Verborgene Risiken: Stundungen und Ratenzahlungen werden in Unbedenklichkeitsbescheinigungen oft nicht offengelegt und können verdeckte Haftungsrisiken verursachen.