Die Coronakrise beeinflusst den juristischen Markt. Größere sowie kleinere Kanzleien sind gleichermaßen betroffen und stehen vor schwierigen Herausforderungen. Selbst herangehende Juristen bleiben nicht verschont. Kündigte doch die Bayerische Regierung die Verschiebung der Examens-Prüfungen an. «Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Virus ist es dem Landesjustizprüfungsamt derzeit nicht möglich, sichere Vorhersagen zur künftigen Entwicklung der Situation zu machen», teilte das Justizministerium mit. Woran Sie im juristischen Markt denken müssen, fassen wir hier kurz zusammen.
Der Faktor Unsicherheit
Die Verbreitung des Virus stellt Kanzleien vor immense Herausforderungen. Ausbleibende Mandate und Unsicherheit verbreiten sich genauso schnell wie das Virus selbst. Es ist ein Kampf gegen einen unsichtbaren Gegner, der auf Vernunft und Solidarität setzt. Vorbereitet zu sein ist wichtig, denn die zeitliche Dauer ist noch nicht absehbar. Der Spagat zwischen dem Schutz der Mitarbeiter und der Aufrechterhaltung des operativen Geschäfts ist eine Herausforderung, der sich alle stellen müssen. Denn was passiert, wenn eine gesamte Einheit aufgrund eines Ansteckungsfalles unter Quarantäne gestellt wird? Dieser Ernstfall ist in ausländischen Dependenzen bereits vermehrt aufgetreten. So waren einige Auslandsbüros von internationalen Kanzleien bereits von temporären Schließungen betroffen.
Verschiedene Maßnahmen sind erforderlich
Laut einer Mitteilung des Legal Tribune von Anfang März sind aktuell keine deutschen Standorte größerer Sozietäten von Schließungen bedroht. Kanzleien sollten jedoch auf den Ernstfall vorbereitet sein. Anwälte können nämlich, anders als viele andere Berufssparten, nicht einfach ihren Geschäftsbetrieb einstellen, sondern müssen ihre Vertretung explizit regeln. Dazu ist nach § 53 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ohnehin jeder Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, wenn er länger als eine Woche seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann. In einer Kanzlei mit mehreren Berufsträgern ist das meist kein Problem. Problematischer ist das bei kleineren Sozietäten. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass Fristen eingehalten werden. Dazu gibt es sogar aktuelle Entscheide durch den Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v. 31.7.2019, Az. XII ZB 36/19). Wer als Einzelanwalt keine Angestellten hat, muss trotzdem Vorsorge treffen (BGH, Beschl. v. 19.2.2019, Az. VI ZB 43/18).
Europa besonders betroffen
Europa ist zum Epizentrum der Infektionen geworden. Deutschland verzeichnet dabei hinter Italien und Spanien die höchsten Fallzahlen. Viele Sozietäten haben ihre Mitarbeiter deshalb bereits ins Homeoffice geschickt. Dies beruht nach wie vor auf eigenem Ermessen, ein rechtlicher Anspruch existiert nicht. Sind die Mitarbeiter mit allen technischen Geräten ausgestattet, steht dem nichts entgegen. Was ist aber mit den Mandaten, welche von dort aus betreut werden sollen?
Auswirkungen auf das operative Geschäft?
Die Frage ist also, ob Corona Auswirkungen auf die inhaltliche Arbeit der Kanzleien hat. Werden Projekte aufgeschoben oder gar Mandate aufgrund der anhaltenden Unsicherheit zurückgezogen? Da viele internationale Kanzleien mit Standorten in China ansässig sind, zeigen sich die Auswirkungen auf das Asiengeschäft zumindest mittelbar. Darüber hinaus gibt es Rückgänge bei Projekten, die gewisse Reisetätigkeiten ihrer Interessenvertreter voraussetzen. Gleichzeitig verzeichnen diverse Kanzleien in spezifischen Rechtsbereichen einen Zuwachs an Aufträgen. So zum Beispiel im Liefersektor, in welchem es derzeit häufig zu Verzögerungen und Lieferengpässen kommt. Die daraus resultierenden juristischen Probleme hinsichtlich der Fortsetzung der allgemeinen Geschäftstätigkeit führen zur vermehrten Mandatierung verschiedener Rechtsbeistände. Letztlich geht es auch um die Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. So wird der Beitrag von Kanzleien nicht obsolet, die Fragen werden einfach nur andere. Auch dies zeigt wie systemrelevant der Anwaltsberuf mittlerweile geworden ist.
Stichwort Systemrelevanz
Ein Stichwort, das aktuell für Furore sorgt. Aus Sorge vor einer umfassenden Ausgangssperre, wollen Anwälte und Steuerberater als systemrelevant eingestuft werden. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) weist in einer Erklärung auf den „zentralen Beitrag der Anwaltschaft zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats und des gesellschaftlichen Zusammenlebens“ hin und folgert: „Anwälte sind systemrelevant“. Offiziell zählen sie nicht zu den für die Gesellschaft bedeutsamen Basisdiensten, die als „kritische Infrastrukturen“ (Kritis) bezeichnet werden, was Anwaltschaft und Steuerberater beunruhigt: Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten.