Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Sie bringt neue Vorgaben zur Gleichstellung der Geschlechter. Wie schon die bisherige Rechtsprechung zeigt, geht damit ein nicht geringes Prozessrisiko für Unternehmen einher, die Gehaltslücken nicht erklären können. Doch wer jetzt klug handelt, kann daraus einen Vorteil als Arbeitgeber ziehen. Auf ein faires System und gute Vergütungskommunikation kommt es an – bereits im Bewerbungsprozess.