Deutschland wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Für Arbeitgeber bedeutet das aber keine Entwarnung: Die Vorgaben bleiben absehbar, Gerichte werden bestehendes Recht zunehmend richtlinienkonform auslegen – und Gehaltslücken, die nicht erklärbar sind, bergen schon heute Prozessrisiken. Wer jetzt klug handelt, kann daraus einen Vorteil ziehen. Entscheidend ist eine gute Vergütungskommunikation – bereits im Bewerbungsprozess.